Die Einrichtung und Auflösung von Kreisarbeitsgemeinschaften obliegt qua Satzung (siehe § 12) ausschließlich der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus gehört die Förderung des Engagements der einzelnen Mitglieder sowie des thematischen Diskurses innerhalb des Kreisverbandes zu den Kernaufgaben des Kreisvorstandes. Neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand selbst, sieht die Satzung die Kreisarbeitsgemeinschaften als den zentralen Ort für inhaltliche Debatten vor. Sie sind daher in ihrer Arbeit zu fördern. Konkret bedeutet dies, ihre Arbeitsbedingungen möglichst niederschwellig zu fassen und zugleich die Bildung paralleler Strukturen möglichst eng zu begrenzen. Dieses Ziel soll durch die vorgeschlagenen Änderungen sichergestellt werden.
Satzung und Statuten: | Statut für Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG) |
---|---|
Antragsteller*in: | Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme)) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 21.08.2020, 10:13 |