Veranstaltung: | KMV01/2020-Rotenburg Wümme |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2 Zusammenarbeit und Miteinander im Kreisverband |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019) |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 24.11.2019 |
Eingereicht: | 17.01.2020, 17:29 |
SuS03: Statut für Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG)
Antragstext
I. Allgemeines
Im Kreisverband Rotenburg Wümme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehen auf der
Grundlage der Satzung Kreisarbeitsgemeinschaften. Diese
Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG‘en) sind die Schnittstelle zwischen Partei und
Initiativen, Verbänden, Vereinen. Sie stehen jeder und jedem offen und
konzentrieren den parteiinternen wie externen Sachverstand. Die Bildung einer
KAG ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen.
Der Kreisvorstand kann Fachkommissionen einrichten. Dies soll in Absprache mit
den thematisch betroffenen KAG’en geschehen.
KAG’en arbeiten im Rahmen der Satzung §12 und dem KAG-Statut. Sie können sich
eine Geschäftsordnung geben.
II. Innere Organisation, Anforderungen, Rechte
Eine KAG muss aus mindestens sieben Mitgliedern bestehen. Sie soll überregional
arbeiten und ihre Mitglieder aus mehreren Regionen des KV kommen. Nicht-
Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können Mitglied einer KAG sein.
Jede KAG wählt zweijährlich eineN SprecherIn und eineN StellvertreterIn, die/der
die Arbeit der KAG koordiniert und den Kontakt zu Kreisvorstand und den
Fraktionen hält. Möglich ist auch die Wahl von zwei SprecherInnen
(Doppelspitze), von denen eineR als Kontaktperson für den Vorstand und die
Fraktionen benannt wird. Wiederwahl ist möglich. Die SprecherInnen müssen
Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein. Das SprecherInnenamt kann jeweils nur
für eine KAG gleichzeitig ausgeübt werden.
Kreisvorstand benennt AnsprechpartnerInnen für jede KAG. Der Kreisvorstand kann
jederzeit an den Sitzungen teilnehmen. Die Sitzungen und Veranstaltungen sind
dem Vorstand mitzuteilen.
Jede KAG trifft sich zu mindestens vier Arbeitssitzungen pro Jahr. Je nach
thematischem Bedarf können nach Absprache gemeinsame Sitzungen mehrerer KAG’en
statt finden. Die Einladungen zu KAG-Sitzungen und die zu erstellenden
Protokolle müssen dem Kreisverband zugesandt werden. Der Kreisvorstand (KVO)
lädt mindestens einmal pro Jahr und nach Bedarf die KAG- SprecherInnen zu einem
Treffen ein.
Mitglied einer KAG und damit stimmberechtigt ist nur, wer regelmäßig an den
Arbeitssitzungen der KAG teilnehmen will. Über die Aufnahme des Mitglieds
entscheidet die KAG. Auf Vorschlag der Sprecherin/des Sprechers können
Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum (ein Jahr) nicht an den Sitzungen
teilgenommen haben, von der Mitgliederliste gestrichen werden. Jede KAG führt
eine Mitgliederliste. Die Liste wird einmal im Jahr dem Protokoll beigefügt. Bei
Anträgen zu KMVen sind nur Parteimitglieder stimmberechtigt
Bei Nichterfüllen der Anforderungen aus diesem Statut erlischt der KAG-Status.
Die Feststellung darüber obliegt dem Vorstand. Der/die zuständige KAG-SprecherIn
wird zu der Sitzung eingeladen. Über die Entscheidung sind die Ortsverbände
unverzüglich zu informieren.
III. Finanzierung
Der KV unterstützt die KAG finanziell. Das Budget wird im Rahmen der
Haushaltsberatungen jährlich neu festgelegt.
Reisekosten zu LAG und BAG Sitzungen werden nicht erstattet, da die Arbeit in
diesen LAGen und BAGen bereits über Statuten die Arbeitsgemeinschaften geregelt
ist.
Im Rahmen des Kreisverbandshaushalts wird ein entsprechende Haushaltstitel
eingerichtet. Auf Nachweis werden aus diesem Etat erstattet:
Die Auslagen der Sprecherin/des Sprechers für die KAG-Organisation (z.B. Kopien,
Porti, Telefon, Fahrtkosten)
Für die Erstattung gilt die Erstattungsordnung des Landesverbandes (keine
Erstattung für Fahrtkosten außerhalb des Landkreises Rotenburg/Wümme) Kosten für
außergewöhnliche Aktivitäten (im Voraus mit dem Vorstand und dem
Kreisschatzmeister abzusprechen)
Begründung
Dieses Statut soll die Arbeit der Kreisarbeitsgemeinschaften (KAGs) innerhalb des Kreisverbandes legitimieren und organisieren. KAGs sollen helfen, die politische Arbeit des Kreisverbands zu optimieren und so effizient wie möglich zu gestalten. Sie sollen den Gliederungen des Kreisverbands und den Ratsfraktionen inhaltlich zuarbeiten.
Änderungsanträge
- 32113 (Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme)), Eingereicht)