Die Anhebung der Abgaben für Mandatsträger von 30 auf 50% ist unangemessen. Besonders die Funktionsträger als Fraktionsvorsitzende und stellvert. Bürgermeister sind mit hohen zeitlichen Belastungen verbunden. Neben dem zeitlichen Aufwand wir teilweise auch privat Geld investiert. Dies soll durch die gewährte Aufwandsentschädigung kompensiert werden.
Satzung und Statuten: | Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung |
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Antragsteller*in: | Marco Körner (KV Rotenburg/Wümme) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 17.08.2020, 14:27 |