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            <title>KMV01/2020-Rotenburg Wümme: Änderungsanträge</title>
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                <title>KMV01/2020-Rotenburg Wümme: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS03: Statut für Kreisarbeitsgemeinschaften (KAG)</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Statut_fuer_Kreisarbeitsgemeinschaften_KAG-44226/32113</link>
                        <author>Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme))</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 9 einfügen:</h4><div><p>Der Kreisvorstand kann <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">temporäre </ins>Fachkommissionen einrichten. Dies soll in Absprache mit den thematisch betroffenen KAG’en geschehen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Wird erkennbar, dass eine Fachkommission dauerhaft (länger als zwei Jahre) besteht, ist die Eingliederung in eine bestehende, thematische passende KAG vorzunehmen. Besteht eine solche KAG noch nicht, hat der Vorstand der KMV die Gründung einer entsprechenden KAG vorzuschlagen</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 14:</h4><div><p>Eine KAG muss aus mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sieben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">fünf</ins> Mitgliedern bestehen. Sie soll überregional arbeiten und ihre Mitglieder aus mehreren Regionen des KV kommen. Nicht-</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 29:</h4><div><p>Jede KAG trifft sich zu mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vier Arbeitssitzungen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer Arbeitssitzung</ins> pro Jahr. Je nach thematischem Bedarf können nach Absprache gemeinsame Sitzungen mehrerer KAG’en statt<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del>finden. Die Einladungen zu KAG-Sitzungen und die zu erstellenden Protokolle müssen dem Kreisverband zugesandt werden. Der Kreisvorstand (KVO) </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 34 bis 36 einfügen:</h4><div><p>entscheidet die KAG. Auf Vorschlag der Sprecherin/des Sprechers können Mitglieder, die über einen längeren Zeitraum (ein Jahr) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ohne eine Rückmeldung </ins>nicht an den Sitzungen teilgenommen haben, von der Mitgliederliste gestrichen werden. Jede KAG führt </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 39 bis 42:</h4><div><p>Bei Nichterfüllen der Anforderungen aus diesem Statut <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erlischt der KAG-Status. Die Feststellung darüber obliegt dem Vorstand. Der/die zuständige KAG-SprecherIn wird zu der Sitzung eingeladen. Über die Entscheidung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">schlägt der Kreisvorstand der Mitgliederversammlung die Auflösung der betreffenden KAG unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vor. Der/Die zuständige KAG-SprecherIn wird zu dieser Mitgliederversammlung mit besonderem Hinweis auf den Auflösungsvorschlag eingeladen. Über die Auflösung einer KAG durch die Mitgliederversammlung</ins> sind die Ortsverbände unverzüglich zu informieren.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Einrichtung und Auflösung von Kreisarbeitsgemeinschaften obliegt qua Satzung (siehe § 12) ausschließlich der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus gehört die Förderung des Engagements der einzelnen Mitglieder sowie des thematischen Diskurses innerhalb des Kreisverbandes zu den Kernaufgaben des Kreisvorstandes. Neben der Mitgliederversammlung und dem Vorstand selbst, sieht die Satzung die Kreisarbeitsgemeinschaften als den zentralen Ort für inhaltliche Debatten vor. Sie sind daher in ihrer Arbeit zu fördern. Konkret bedeutet dies, ihre Arbeitsbedingungen möglichst niederschwellig zu fassen und zugleich die Bildung paralleler Strukturen möglichst eng zu begrenzen. Dieses Ziel soll durch die vorgeschlagenen Änderungen sichergestellt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Aug 2020 10:13:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS06-Ä1NEU: Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-20915/32068</link>
                        <author>Marco Körner (KV Rotenburg/Wümme)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-20915/32068</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 32:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Höhe der MandatsträgerInnenbeiträge von Amts-, MandatsträgerInnen auf Kreisebene und vom Kreisverband entsandten Personen beträgt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mindestens 50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mindestens30%</ins> der jeweiligen Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder. Auf Zuschläge für Funktionen wie z.B. Fraktionsvorsitz oder stv. BürgermeisterIn, wird analog ein Beitrag von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> erhoben. Der Beitragssatz von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> gilt ab der Wahlperiode 2021-2026.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 93 bis 94:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Ortsverbänden beschließen. Die Kreismitgliederversammlung kann von den Ortsverbänden an den Kreisverband abzuführende Beitragsanteile festsetzen.<del class="space" aria-label="Streichen: „Leerzeichen”">[Leerzeichen]</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">
</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 130 bis 131:</h4><div><ol start="5"><li value="5">Ein Ortsverband kann zwecks Verwaltungsvereinfachung die Kassenführung an den Kreisverband per MV-Beschluss abgeben, entweder durch<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> 
</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">
</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Anhebung der Abgaben für Mandatsträger von 30 auf 50% ist unangemessen. Besonders die Funktionsträger als Fraktionsvorsitzende und stellvert. Bürgermeister sind mit hohen zeitlichen Belastungen verbunden. Neben dem zeitlichen Aufwand wir teilweise auch privat Geld investiert. Dies soll durch die gewährte Aufwandsentschädigung kompensiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 17 Aug 2020 14:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-6 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32063</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32063</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 36 bis 42:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§4 Redeliste</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§5 Rederecht</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Es wird eine Redeliste geführt, bei der unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Wortmeldungen und der Geschlechterparität das Wort zu erteilen Ist. Die Redezeit kann von der Versammlungsleitung begrenzt werden. Ist zu einem Beratungsgegenstand ein Antrag gestellt worden, so erteilt die Versammlungsleitung zuerst das Wort an den Antragstellenden zwecks Antragsbegründung. Während einer Abstimmung kann das Wort nicht erteilt werden.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der/die Vorstand/Sitzungsleitung kann jederzeit eine Begrenzung der Debatte nach Zeit oder Anzahl der Wortbeiträge vorschlagen. Bei Widerspruch aus der Versammlung ist über den Vorschlag abzustimmen.<br><br>Eine Redeliste wird nur solange fortgeführt, wie die Quotierung eingehalten werden kann.<br><br>Der/die Vorstand/Sitzungsleitung erteilt aufgrund der Meldungen im Rahmen einer quotierten Redeliste und unter Berücksichtigung von Beschränkungen nach Absatz (1) das Wort.<br><br>Jeder Antrag darf zu Beginn seiner Befassung durch die/den Antragsteller/in begründet werden. Das Recht auf Antragsbegründung kann ausschließlich durch Beschluss auf Nichtbefassung eines Antrages genommen werden.<br><br>Redeberechtigt im Rahmen der Redeliste sind neben den Stimmberechtigten die von einem Tagesordnungspunkt oder Antrag direkt Betroffenen. Gästen kann durch den/die Vorstand/Sitzungsleitung Rederecht erteilt werden, bei Widerspruch aus der Versammlung ist darüber abzustimmen.<br><br>Persönliche Erklärungen können nur zum Ende eines Tagesordnungspunktes mit einer Zeitbegrenzung von einer Minute abgegeben werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zeile 36</strong></p>
<p>Logische Reihenfolge. Der Begriff „Rederecht“ ist weitgreifender als der Begriff „Redeliste“.</p>
<p><strong>Zeilen 37-42</strong></p>
<p>Erweiterung des Regelwerkes gemäß Satzung und Frauenstatut. Es schafft mehr Klarheit.</p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 16:03:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-7 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32062</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32062</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 66 bis 96:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§6 Beschlussfassung</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§6 Protokoll</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Nach Schluss der Beratung eröffnet die Versammlungsleitung die Abstimmung, Indem sie die zur Abstimmung stehende Frage stellt. Die Abstimmung erfolgt in der Regel per Handzeichen. Liegen zur gleichen Sache mehrere Anträge vor, so wird zunächst über den weltergehenden Antrag abgestimmt. Die</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll vom Kreisvorstand anzufertigen. Im Protokoll wird die Anzahl der Stimmberechtigten und Gäste aufgenommen. Alles weitere ist in der Satzung §5 Absatz 6 geregelt.</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Versammlungsleitung entscheidet darüber, welcher Antrag der weltergehende Ist. Stehen mehrere Anträge zur Abstimmung, so können diese aber auch einander gegenübergestellt werden (Alternativabstimmung). Angenommen Ist hierbei der Antrag, der die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinigt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Ergebnis der Abstimmung stellt die Versammlungsleitung fest und verkündet es. Bei Beschlüssen, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, stellt die Versammlungsleitung diese ausdrücklich fest.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§7 Wahlen</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wahlen sind geheim. Stehen mehrere Kandidaten/ Kandidatinnen zur Wahl, Ist der/ die KandidatIN gewählt, wenn der/ die mehr als 50% der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen kann, ist dieses Quorum bei Feststellung des Wahlergebnisses nicht erreicht, so wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem die beiden Kandidaten/ Kandidatinnen zur Stichwahl stehen, die im ersten Wahlgang die meisten Ja-Stimmen auf sich vereinen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Abgestimmt wird mit „Ja&quot;, „Nein&quot; oder „Enthaltung&quot;. Die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen entspricht der Zahl der anwesenden Parteimitglieder.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§8 Protokoll</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Über Jede Mitgliederversammlung Ist ein Protokoll vom Kreisvorstand anzufertigen. Dieses Protokoll muss enthalten: Tagungsort, Tagesordnung, Beginn und Ende der Mitgliederversammlung, die Anwesenheitsliste und die schriftlichen Anträge als Anhang, die gestellten Anträge Im Wortlaut (sofern nicht Im Anhang) und deren Abstimmungsergebnisse.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Das Protokoll wird den Mitgliedern In der Regel vier Wochen nach der Mitgliederversammlung zugesandt und auf der folgenden Mitgliederversammlung durch die Mitglieder verabschiedet.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zeilen 67-74</strong></p>
<p>Der § Beschlussfassung kann ersatzlos gestrichen werden. Die hier beschriebenen Absätze sind in dem neuen §3 Anträge enthalten.</p>
<p><strong>Zeilen 79-87</strong></p>
<p>Dieser Paragraph widerspricht dem derzeit gültigen Frauenstatut. Das Prozedere der Wahlen ist bereits hinreichend in der Satzung geregelt und beinhaltet auch die Regeln des neuen Frauenstatut.</p>
<p><strong>Zeile 88 </strong>- Neuen Nummerierung des Paragraphen</p>
<p><strong>Zeilen 89-93</strong></p>
<p>Aus Datenschutzgründen darf die Anwesenheitsliste nicht an alle vermailt werden. Siehe Zeilen 94-95</p>
<p>Zeilen 94-96</p>
<p>Der zeitnahe Versand bzw. Bereitstellung der Protokolle sind bereits in der Satzung § 5 Absatz 6 geregelt.</p>
<p>Alle Mitglieder haben damit die Möglichkeit sich über den Inhalt weiter zu informieren und äußern. Die Ablage der Protokolle erfolgt entsprechend „mitgliederoffen“ in der Wolke des KV</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 15:56:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-5 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32061</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32061</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 49 bis 50:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Anträge zur Geschäftsordnung sind sofort - außerhalb der Rednerliste - zu behandeln.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 4 Geschäftsordnungsanträge</strong><br><br>Der Vorstand sowie jeder Stimmberechtigte der Versammlung kann jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung stellen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 51 bis 62:</h4><div><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Nichtbefassung</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Übergang zur Tagesordnung,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Schluss der Debatte</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Schluss der Debatte oder Schließung der Rednerliste,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Schluss der Redeliste</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Vorschlag zum Abstimmungsverfahren,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Wiedereröffnung der Debatte</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Antrag auf Rückholung eines Tagesordnungspunktes,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Änderung Tagesordnung, </strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf eine Pause</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Begrenzung der Redezeit</strong></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf nochmalige Abstimmung</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Verweisung an ein anderes Organ des KV,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf nochmalige Verlesung der zur Abstimmung stehenden Anträge</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Unterbrechung oder Beendigung der Mitgliederversammlung,</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Feststellung der Beschlussfähigkeit</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">Änderung der Redezeit, geheime oder</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Verweisung an ein anderes Organ des Kreisverbandes</strong></li></ul><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">offene Abstimmung.</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><strong>auf Änderung des Abstimmungsverfahren</strong></li></ul><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Ein Geschäftsordnungsantrag wird unmittelbar nach Beendigung des laufenden Redebeitrags verhandelt.</strong><br><br></ins>Ein Antrag zur Geschäftsordnung soll kurz begründet werden. Vor der Abstimmung besteht die Möglichkeit zu einer Gegenrede. Anträge zur Geschäftsordnung dürfen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nicht </ins>während einer bereits laufenden Abstimmung erfolgen<ins class="space" aria-label="Einfügen: „Zeilenumbruch”">[Zeilenumbruch]</ins><ins><br></ins><strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Ein GO-Antrag ist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen</ins>.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><strong>Ein GO-Antrag, der die inhaltliche Behandlung von Fragen des Themengebietes eines bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunktes zum Ziel hat, bedarf der 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</strong></ins></strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>§ 4 Geschäftsordnungsanträge</strong></p>
<p>Geschäftsordnungsanträge sind ein wichtiges Mittel für die Mitglieder ihre Rechte warzunehmen. Die Regeln rund um die Geschäftsordungsanträge sollen zum besseren Verständnis, einen eigenen Paragraphen erhalten.</p>
<p><strong>Als Absatz 1 einfügen</strong></p>
<p>Der Vorstand sowie jeder Stimmberechtigte der Versammlung kann jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung stellen.</p>
<p>Dient zur Klarstellung wer antragsbereichtigt ist<br>
</p>
<p><strong>Zeilen 49-50</strong></p>
<p>Wurde inhaltlich in § 3 berücksichtigt</p>
<p><strong>Zeilen 51-59</strong></p>
<p>Weitereführende Ergänzungen zu Geschäftsordnungsanträgen</p>
<p><strong>Einfügung Abstz nach 59</strong></p>
<p>Berücksichtigt den Absatz Zeile 49-50 des Originalantrages</p>
<p>Zeilen 60-62 Korrektur eines Übertragungsfehlers</p>
<p><strong>Als Absatz 5 einfügen - </strong>Zum besseren Verständnis und Klarheit</p>
<p>Ein GO-Antrag ist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen.</p>
<p><strong>Als Absatz 6 einfügen - </strong>Zum besseren Verständnis und Klarheit</p>
<p>Ein GO-Antrag, der die inhaltliche Behandlung von Fragen des Themengebietes eines bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunktes zum Ziel hat, bedarf der 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 14:13:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-4 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32060</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32060</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 43 bis 48:</h4><div><p><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§5</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§3</ins> Anträge</strong></p><p><strong>Zur Sache antragsberechtigt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ist</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">ist</ins> jedes <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">anwesende Mitglied</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mitglied, jeder Ortsverband oder Gremium</ins> des Kreisverbandes<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">. </del></strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><strong>„</strong></ins>Anträge sollen so gefasst sein, dass mit „dafür (ja)" oder „dagegen (nein)" abgestimmt werden können.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> '</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">“</ins></p><p>Finanzanträge können nur behandelt werden, wenn sie schriftlich vorliegen und mit der Einladung verschickt wurden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> <strong>Bei Finanzanträgen, die nicht mit der Einladung verschickt werden konnten, kann die Versammlung mit 2/3 Mehrheit eine Dringlichkeit feststellen und mit Mehrheit über den Antrag abstimmen.<br><br><strong>Änderungsanträge sind in der Regel vor Beschlussfassung des Antrages, auf den sie sich beziehen, zu beraten und abzustimmen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst abzustimmen. Auf Antrag ist es möglich, Anträge alternativ abzustimmen bzw. Meinungsbilder über verschiedene alternative Anträge zu erstellen. Danach folgt die Schlussabstimmung.</strong><br><br><strong>Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Ergebnis der Abstimmung stellt die Versammlungsleitung fest und verkündet es. Bei Beschlüssen, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, stellt die Versammlungsleitung diese ausdrücklich fest.</strong></strong><br><br><strong>Geschäftsordnungsanträge sind sofort zu behandeln. Alles weitere regelt §4<br><br>Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes zulässig.</strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zeile 43 §5 in §3 ändern</strong></p>
<p>Reihenfolge der Paragraphen dem chronologoschen Ablauf der Sitzung anpassen</p>
<p><strong>Zeilen 44-46</strong></p>
<p>Anträge können nicht auf „nur anwesende“ Mitglieder limitiert werden. Antragsrecht gilt für:</p>
<ul>
<li>alle Mitglieder</li>
<li>Ortsverbände</li>
<li>KV-Gremien</li>
</ul>
<p><strong>Zeilen 47-48</strong></p>
<p>Finanzanträge müssen auch kurzfristig möglich sein.</p>
<p><strong>Als Absatz 3 einfügen (nach Zeile 48 )</strong></p>
<p>Der Umgang mit Änderungsanträgen soll hier genauer erfasst werden</p>
<p><strong>Als Absatz 4 Einfügen </strong></p>
<p>Verschiebung der Zeilen 75-78 in diesen Paragraphen (3)</p>
<p><strong>Als Absatz 5 einfügen</strong></p>
<p>Berücksichtigt die Zeilen 49-50 des Originalantrages</p>
<p><strong>Als Absatz 6 einfügen</strong></p>
<p>Erlaubt noch eine persönliche Erklärung am Ende des Tagesordnungspunktes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 13:52:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-3 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32059</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32059</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 19 bis 26:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">TOP 2 Verabschiedung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">TOP 3 (- nur sofern wichtige Angelegenheiten wie z. B. Mitteilungen oder Arbeitsansätze zu besprechen und zu beschließen sind -) Berichte des Vorstandes, der Kreistagsfraktion und der Delegierten</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">TOP 3 <strong>Berichte des Vorstandes und ggf. der Kreistagsfraktion sowie der Delegierten</strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">TOP X Verschiedenes</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Bei dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes&quot; kann kein Beschluss gefasst werden. Er dient lediglich dem Informationsaustausch.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">TOP X Verschiedenes - Verschiedenes - dient lediglich dem Informationsaustausch.</p><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Dauer der Mitgliederversammlung soll für die Bearbeitung der notwendigen Formalien, Wahlen und den Anträgen angemessen sein. Mitgliederversammlungen ohne geplante Pausen sollen nicht länger als 3 Stunden dauern. Abendliche Mitgliederversammlungen sollen nicht länger als bis 22:00 Uhr dauern.<br><br>Die Mitgliederversammlung entscheidet zu Beginn über die Tagesordnung. Änderungsanträge sind zulässig und werden in der Regel nach einer Pro- und Kontrarede abgestimmt. Anschließend findet eine Schlussabstimmung statt<br><br></ins><strong>§3 Beschlussfassung</strong></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zeile 19</strong></p>
<p>Der Vorstand praktiziert bereits einen zeitnahen Versand des Protokolls. Alle Mitglieder haben damit die Möglichkeit sich über den Inhalt weiter zu informieren und zu äußern. Die Ablage der Protokolle erfolgt entsprechend „mitgliederoffen“ in der Wolke des KV.</p>
<p>Eine Verabschiedung oder Genehmigung ist aufgrund wechselnder TeilnehmerInnen nicht sinnvoll, da unter Umständen viele TeilnehmerInnen bei einem solchen Prozess nicht anwesend sind.</p>
<p><strong>Zeilen 20-22</strong></p>
<p>Vereinfachte Formulierung</p>
<p><strong>Zeile 23-25</strong></p>
<p>Vereinfachte Formulierung</p>
<p><strong>Absatz einfügen</strong></p>
<p>Die Dauer einer Sitzung ist abhängig von den notwendigen Formalien:</p>
<ul>
<li>Wahlen von Vorstand, Delegierten und Listen</li>
<li>von den Mitgliedern eingebrachten Anträgen</li>
<li>der Zeitachse in der die Punkte erledigt sein müssen</li>
</ul>
<p>Des Weiteren soll Wert darauf gelegt werden, dass viele Mitglieder die Möglichkeit erhalten an Sitzungen teilzunehmen. Speziell muss das Angebot auch Familien mit Kindern und SchichtdienstlerInnen erreichen.</p>
<p>Gerade in Zeiten – wie unter der Corona-Krise sind harte Abgrenzungen nicht mehr zeitgemäß.</p>
<p><strong>Absatz einfügen</strong></p>
<p>Dieser Absatz hilft bei der Klarstellung des Sitzungsablaufes.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 13:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-2 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32058</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32058</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 6:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Geschäftsordnung der Kreismitgliederversammlung Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Landkreis Rotenburg/ Wümme (gemäß§5Abs. 7 der Satzung des Kreisverbandes vom 13.12.2012)</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Rotenburg Wümme </strong><strong>Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen</strong><br><strong>Beschlossen am 29.08.2020, KMV Stemmen</strong></strong></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>§ 1 Zusammentreten</strong></p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>§ 1 <strong>Vorstand</strong></strong></p><p>Die Mitgliederversammlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN des Landkreises Rotenburg/ Wümme </del>wird vom Kreisvorstand gemäß der Satzung einberufen und geleitet.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 9 bis 11 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Dauer der Mitgliederversammlung soll drei Stunden nicht überschreiten, es sei denn, die Kreismitgliederversammlung beschließt In Ausnahmefällen mit Mehrheit eine genau terminierte Verlängerung.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 24 bis 25 einfügen:</h4><div><p>Bei dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes" kann kein Beschluss gefasst werden. Er dient lediglich dem Informationsaustausch.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><strong>Es ist dem Vorstand freigestellt, die Mitgliederversammlungen über AntragsGrün zu verwalten. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Mitglieder ohne geeigneten digitalen Zugang die KMV-Unterlagen erhalten. </strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zeile 1-3</strong></p>
<p>Titel der Geschäftsordnung vereinfacht. Die Satzung vom 13.12.2012 wird nach der KMV nicht mehr gültig sein. Die Referenz zu Paragraphen und Absätzen der Satzung ist hier nicht notwendig.</p>
<p><strong>Zeile 4</strong></p>
<p>Der Titel dieses Paragraphen beschreibt den Umfang und den Inhalt des Paragraphen vollständiger.</p>
<p><strong>Zeilen 5-6</strong></p>
<p>Es ist klar, dass es sich um die Geschäftsordnung des Kreisverbandes Rotenburg/Wümme handelt.</p>
<p><strong>Zeilen 9-11</strong></p>
<p>Ist in einer anderen Form in §2 „Tagesordnung“, Absatz 6 berücksichtigt.</p>
<p>Aufgrund der steigenden Anforderungen an die Partei ist eine feste Limitierung von Zeit und Ort nicht mehr zeitgemäß: Dies ist wie folgt begründet:</p>
<ol>
<li>dass sich die Formalien, die Aufgaben, die Themen und Beschlüsse haben sich signifikant weiterentwickelt und sind komplexer</li>
<li>dass aufgrund der wachsenden Mitgliederzahl eine – wie in der Vergangenheit gewohnte – und für alle Beteiligte zufriedenstellende Terminfindung nicht mehr möglich ist.</li>
</ol><p>Die Buchungserfahrung haben gezeigt, dass auch andere Formate den Mitgliedern entgegenkommen. Gerade Berufstätige mit Kindern haben es schwer an Abendveranstaltungen teilzunehmen.</p>
<p><strong>Absatz einfügen:</strong></p>
<p>Im Rahmen der Modernisierung des Grünen Netzes bietet das Werkzeug „AntragsGrün“ eine ideale Plattform für Mitgliederbeteiligung, wie sie mit dem früheren Email/Brief-Konzept nicht möglich war.</p>
<p>Die Vorteile sind:</p>
<ul>
<li>frühzeitige Beteiligung</li>
<li>Transparenz</li>
<li>offener Diskurs</li>
<li>Nachvollziehbarkeit der Anträge und Protokolle</li>
</ul>
<p>verringerter Verwaltungsaufwand für den Vorstand</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 13:18:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä-1 zu SuS01: Geschäftsordnung für KMV</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32057</link>
                        <author>Vorstand (dort beschlossen am: 24.11.2019)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_KMV-29962/32057</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zwecks besserer Lesbarkeit soll sich die Reihenfolge der Paragraphen an dem logischen Ablauf der KMV ausrichten. Außerdem sind sie mit der Rangfolge der GO des Landesverbandes harmonisiert</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 16 Aug 2020 12:09:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS06: Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-24993/27368</link>
                        <author>Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme))</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-24993/27368</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 4 bis 8 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Rotenburg Wümme<br>Bokelweg 43, 27389 Fintel<br>Tel: +49-4265-93020<br>E-mail: <a href="mailto:info@gruene-kv-Rotenburg.de">info@gruene-kv-Rotenburg.de</a><br><a href="http://www.gruene-kv-rotenburg.de">www.gruene-kv-rotenburg.de</a></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 13:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Beiträge nicht steuerlich geltend machen können, entscheidet der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kreisvorstand</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Vorstand der zuständigen Gliederung</ins> auf Antrag.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 36:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Höhe der MandatsträgerInnenbeiträge von Amts-, MandatsträgerInnen und entsandten Personen beträgt mindestens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> der jeweiligen Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder. Auf Zuschläge für Funktionen wie z.B. Fraktionsvorsitz oder stv. BürgermeisterIn, wird analog ein Beitrag von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> erhoben.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 75 bis 76 löschen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Mitglieder des Kreisvorstandes<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> des Kreisverbandes</del>, insbesondere der/die KassiererIn sind verantwortlich für die ordnungsgemäße </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 99:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Zuschüsse aus der staatlichen Grundfinanzierung zwischen den Kreis- und Ortsverbänden beschließen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Die Kreismitgliederversammlung kann von den Ortsverbänden an den Kreisverband abzuführende Beitragsanteile festsetzen.</del></li></ol><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Kreismitgliederversammlung kann von den Ortsverbänden an den Kreisverband abzuführende Beitragsanteile in Form einer Umlage festsetzen. Dabei sind den Ortsverbänden angemessene Beitragsanteile für ihre Arbeit zu belassen. Eine Abführung von mehr als 50 % der einem Ortsverband nach Abzug der an den Bundes- und Landesverband abzuführenden Beitragsanteile verbleibenden Mitgliedsbeiträge ist unzulässig.<br>Die per Umlage von den Ortsverbänden abgeführten Beitragsanteile werden als „Solidaritätsfond“ in einem besonderen Posten im Haushalt des Kreisverbandes geführt. Diese Mittel können nicht zur Deckung anderer Haushaltsposten herangezogen werden und sind fest dem Zweck der örtlichen Wahlkampfführung gewidmet.<br>Der/Die KassierIn teilt den Ortsverbänden jeweils 12 Monate vor einer Kommunal-/Landes-/ Bundes- oder Europawahl die zu diesem Zeitpunkt im Solidaritätsfond vorhandenen Mittel mit. Sofern die vorhandenen Mittel ausreichen, können folgende Zuschüsse zur örtlichen Wahlkampfführung je Ortsverband abgerufen werden:<br><br>a) Europawahl: 250,00 Euro<br>b) Bundestagswahl: 350,00 Euro<br>c) Landtagswahl: 500,00 Euro<br>d) Kommunalwahl: Hierzu erfolgt eine vollständige Ausschüttung der im &quot;Solidaritätsfond&quot; vorhandenen Mittel an die einzelnen Ortsverbände nach folgendem Schlüssel: Gesamtsumme der vorhandenen Mittel geteilt durch Zahl der Ortsverbände, mal dem relativen Faktor (relatives Verhältnis des jeweiligen örtlichen Wahlergebnisses zum durchschnittlichen Wahlergebnis aller Ortsverbände) des letzten kommunalen Wahlergebnisses der Vertretung (Stadtrat, Samtgemeinderat). Sollte in dem Gebiet eines Ortsverbandes ein solches Wahlergebnis nicht vorliegen, wird dieser mit dem Faktor 1 berücksichtigt. Sollten im Falle einer Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl die im Solidaritätsfond vorhandenen Mittel zum Zeitpunkt des Zuschusses nicht ausreichen, werden nur die vorhandenen Mittel entsprechend gleichmäßig an die OVs ausgezahlt.<br><br>Zum Abruf der Mittel aus dem &quot;Solidaritätsfonds&quot; legen die Ortsverbände dem Kreisvorstand einen Antrag inkl. einer vorläufigen Finanzplanung zur beabsichtigten Verwendung der Mittel spätestens 6 Monate vor dem Wahltermin vor. Alle bis dahin nicht durch die Ortsverbände abgerufenen möglichen Zuschussmittel fließen dem Budget des Kreisverbandes zur Wahlkampfführung im Rahmen der jeweiligen Wahl zu. Die Auszahlung der entsprechend durch die OVs beantragten Mittel erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung.<br>Sollten die genannten Fristen aufgrund einer außerplanmäßig stattfindenden Wahl nicht einzuhalten sein, teilt der/die KassiererIn den Ortsverbänden die im Solidaritätsfond vorhandenen Mittel umgehend mit. Die Frist zum Abruf der Mittel durch die Ortsverbände beträgt dann im Anschluss 3 Wochen.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 117 bis 119:</h4><div><ol start="1"><li value="1">- den jährlichen Finanzbericht an die Mitglieder­ oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kreismitgliederversammlung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Mitgliederversammlung</ins><br>- die fristgerechte Erstellung des Rechenschaftsberichts nach dem </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 126 bis 128 löschen:</h4><div><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3">Die Rechnungsunterlagen, Bücher, Bilanzen und Rechenschaftsberichte des Kreisverbandes − inklusive der Ortsverbände − müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Rechnungsjahres.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 131 bis 133:</h4><div><h3><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§6</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§7</ins> Rechenschaftsbericht</strong></h3><ol start="1"><li value="1">Die Mitglieder des Kreisvorstandes <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des Kreisverbandes </del>sind verantwortlich für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erstellung des mit den Ortskassen </li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 155:</h4><div><h3><strong><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">§7</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">§8</ins> Rechnungsprüfung und Aufbewahrungsfristen</strong></h3></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 169:</h4><div><h3><strong>§ <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">8</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">9</ins> Schlussbestimmung</strong></h3></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 172:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Diese Ordnung tritt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mit der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">rückwirkend zum</ins> 01.01.2020 in Kraft</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Hiermit werden maßgeblich die unter dem allgemeinen Beschuss zur Neuordnung der Finanzverteilung im Kreisverband eingebrachten Änderungen, insbesondere hinsichtich der Einrichtung eines "Solidaritätsfond" der OVs, im Rahmen der Beitrags- und Kassenordnung umgesetzt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2020 22:13:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS04: Änderung der Finanzverteilung im Kreisverband </title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Aenderung_der_Finanzverteilung_im_Kreisverband_-22423/27366</link>
                        <author>Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme))</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Aenderung_der_Finanzverteilung_im_Kreisverband_-22423/27366</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 16 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6">auf die internen Verrechnungskonten der OVs um. In letzterem Fall behält sich der KV, analog zum LV, vor, eine <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">angemessene </ins>Buchungsgebühr zu berechnen.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 23 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="10" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die per Umlage von den OVs an den KV abgeführten Mitgliedsbeiträge werden als „Solidaritätsfond“ in einem besonderer Posten im Haushalt des Kreisverbandes geführt. Diese Mittel können nicht zur Deckung anderer Haushaltsposten herangezogen werden und sind fest dem Zweck der örtlichen Wahlkampfführung gewidmet. Die genauen Auszahlungs- und Zuflussregelungen sind im Rahmen der Beitrags- und Kassenordnung des KVs zu treffen. Der &quot;Solidaritätsfond&quot; tritt zukünftig an die Stelle der bisherigen allgemeinen Wahlkampfzuschüsse des KVs an die OVs.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 25 bis 31:</h4><div><ol start="10"><li value="10">für eine ausreichende Deckung ihres Kontos. Der KV kann für den Fall, dass Rücklastschriften entstehen, die Kassenführung <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nach zweimaliger Mahnung mit einer Frist von 4 Wochen </ins>an sich ziehen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Diese Maßnahme ist in der zweiten Mahnung anzukündigen</ins>.</li></ol><ol start="11"><li value="11"><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Sollte ein OV durch extrem niedrige Beiträge (viele Sozialfälle oder Auszubildende als Mitglieder) die Umlagen nicht absichern können, so</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Den Ortsverbänden</ins> ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bei dem KV </del>ein <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Antrag auf Unterstützung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">angemessener Anteil der Mitgliedsbeiträge für ihre Arbeit</ins> zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">stellen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">belassen. Eine Abführung von mehr als 50 % der einem Ortsverband nach Abzug der an Bundes- und Landesverband abzuführenden Beitragsanteile verbleibenden Mitgliedsbeiträge ist unzulässig</ins>. Es ist vom <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">jeweiligen </ins>OV <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sicher zu stellen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sicherzustellen</ins>, dass <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nicht </ins>durch <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine </ins>wissentliche Beitragsminderung - ohne nachweislichem Grund - <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">k</del>ein Missbrauch des Solidaritätsprinzips entsteht.</li></ol><ol class="inserted" start="13" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Finanzverteilung im KV wird im ersten Quartal 2022 überprüft und bei erkennbaren Missverhältnissen abhelfend angepasst.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der anhaltende Mitgliederzuwachs zwingt unsere Parteiorganisation sich auf allen Ebenen fortzuentwickeln. Während die Zahl handlungsfähiger Ortsverbände erfreulicher Weise dank der tatkräftigen Mitarbeit neuer MitstreiterInnen wächst, gerät unser Kreisverband zunehmend an seine Leistungsgrenzen, wenn es darum geht, selbst die tages- und parteipolitische Arbeit bis auf die örtlichen Ebenen effektiv zu gestalten. Eine entsprechende Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen unserem KV und den OVs und damit auch der entsprechenden finanziellen Grundlagen ist daher notwendig.</p>
<p>Den OVs kommt hierbei eine wachsende Verantwortung für die Einbindung und Betreuung ihrer Mitglieder zu. Sie sind es, die nah bei den Menschen sind, die vor Ort über enge Netzwerke verfügen und die über das Potential verfügen, ihre Mitglieder und Unterstützer in besonderem Maße zu motivieren. Diese Verantwortung nimmt mit einer steigenden Mitgliederzahl kontinuierlich zu. Entsprechend ist es folgerichtig, dass die Mitgliedsbeiträge zukünftig direkt an die OVs fließen, denn dort findet sich zunehmend der Ankerpunkt der meisten Mitglieder.</p>
<p>Der KV, der diese Aufgabe selbst aufgrund der steigenden Mitgliederzahl zunehmend nur noch unzureichend übernehmen könnte, wird dadurch entlastet. Im Gegenzug wird er jedoch auch verstärkt gefordert, die wachsende Vielfalt an Überzeugungen und Interessen der Mitglieder und der einzelnen OVs zu moderieren und im Interesse der gemeinsamen Handlungsfähigkeit auf Ebene des Landkreises und darüber hinaus zu intergrieren. Hierfür erhält er mit den Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung wie bisher eine sichere Grundlage.</p>
<p>Darüber hinaus gilt es, sowohl für die OVs als auch den KV die finanziellen Grundlagen ihrer Arbeit möglichst planungssicher und voneinander abgegrenzt auszugestalten. Entsprechend bietet es sich an, das bisher praktizierte System einzelwahlbezogener und sporadisch bestimmter Wahlkampfzuschüsse des KVs an die OVs durch einen transparenteren und planungssicheren Ansatz im gegenseiten Interesse zu ersetzen. Das Modell eines &quot;Solidaritätsfonds&quot; bietet hierfür eine Lösung. Die OVs bilden hierbei letztendlich eine Solidargemeinschaft, die im Interesse einer effektiven Wahlkampfführung in der Fläche eine ausreichende Wahlkampffinanzierung aller Ebenen planungssicher und transparent gewährleistet. Finanzstärkere OVs unterstützen hierüber finanzschwächere OVs im Interesse kreisweit handlungsfähiger Strukturen. Insbesondere letztere werden dadurch im Rahmen der gelebten Solidarität motiviert, stets auf eine Stärkung ihrer eigenen Einnahmen hinzuarbeiten. Allgemein, für alle OVs, besteht durch dieses Solidaritätsprinzip zudem ein zusätzliches Argument gegenüber den eigenen Mitglieder für die Einhaltung satzungskonformer Beiträge zu werben. Der KV wird im Gegenzug von der allgemeinen Zahlung wahlkampfbezogener Zuschüsse befreit. Die Entflechtung beider Ebenen im stets sensiblen Bereich der Finanzen dürfte zudem auch zuküntigen Konfliktpotentialen entgegenwirken.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2020 21:40:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS05: Anpassung - Satzung von Bündnis 90/Die Grünen KV Rotenburg Wümme</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_-_Satzung_von_Buendnis_90-Die_Gruenen_KV_Rotenburg_Wuemme-48880/27364</link>
                        <author>Stefan Fuchs (OV Rotenburg (Wümme))</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_-_Satzung_von_Buendnis_90-Die_Gruenen_KV_Rotenburg_Wuemme-48880/27364</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 22 bis 25:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Der Kreisverband führt den Namen "BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Rotenburg/W</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Rotenburg (Wümme)</ins>.</li></ol><ol start="2"><li value="2">Die Kurzbezeichnung lautet GRÜNE, KV <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Rotenburg/W</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Rotenburg (Wümme)</ins>.</li></ol><ol start="3"><li value="3">Der Tätigkeitsbereich ist das Gebiet des Landkreises <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Rotenburg/W</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Rotenburg (Wümme)</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 38 bis 40 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort zuständigen Gebietsverband<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">es</ins> der jeweils untersten Ebene<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Der Aufnahmeantrag ist direkt und umgehend diesem Gebietsverband zuzuleiten</ins>. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 82 einfügen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Kreisverbandes unter Angabe der Tagesordnungspunkte vom Vorstand einzuberufen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Eine Einberufung auf Antrag der Mitglieder hat binnen 8 Wochen zu erfolgen.</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 85 bis 86:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Tagesordnung bekannt zu geben. <em>Die Einladung per E-Mail ist zulässig, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">außer</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sofern</ins> das Mitglied <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">widerspricht oder hat keine Email Adressen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">dem zustimmt.</ins>.</em></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 98 bis 99 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6">von mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. <em>Eine elektronische Unterschrift ist zulässig.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Das Protokoll ist mit der Einladung zur nachfolgenden Mitgliederversammlung zu versenden und von dieser zu genehmigen. </ins></em></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 123 bis 125 löschen:</h4><div><ol start="1"><li value="1">durchgeführt werden. Dabei hat jedeR Stimmberechtigte so viele Stimmen wie Positionen zu besetzen sind. Gewählt sind dabei unter Beachtung der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">o.g. </del>Quoten die BewerberInnen, die die meisten Stimmen erhalten haben.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 134 bis 137:</h4><div><ol start="2"><li value="2"><p>Der Vorstand besteht aus:<br>zwei <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vorsitzenden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">SprecherInnen</ins>,<br>dem/der KassiererIn<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,<br>dem/der SchriftführerIn</ins><br>und zwischen 3 und 5 BeisitzerInnen</p></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 155 bis 156:</h4><div><ol start="11"><li value="11"><em>Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kreisvorsitzenden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">SprecherInnen</ins> vertreten in prozess- und verfahrensrechtlichen Fragen, sowie gegenüber Kreditinstituten den Kreisverband nach außen. Die </em></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 162 bis 164:</h4><div><ol start="13"><li value="13">der Kreisvorstand für einzelne Tagesordnungspunkte anderes beschließt. Sitzungstermine und Tagesordnung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sind</ins> jedem Mitglied auf Anfrage <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mitgeteilt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mitzuteilen</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 216 bis 219:</h4><div><ol start="1"><li value="1">Kreis- und Ortsverbände besitzen <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Programm-, </ins>Finanz- und Personalautonomie.<br>Finanzangelegenheiten über die Satzung hinaus regelt die Beitrags- und Kassenordnung. Sie ist ein Anhang der Satzung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(Mehrheitsbeschluss der KMV)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und wird mit einfachem Mehrheitsbeschluss durch die KMV beschlossen</ins>.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 223 bis 225:</h4><div><ol start="1"><li value="1">bearbeiten, erarbeitete Positionen einer Beschlussfassung zuzuführen, den Kreisvorstand und die MandatsträgerInnen im Landkr<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ies</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eis</ins> zu beraten sowie die Diskussion und Politik in Kreis- und Ortsverbänden anregend zu </li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 235 bis 237:</h4><div><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3"><em>Weiteres bestimmt ein von der KMV zu beschließendes KAG-Statut.</em></li></ol><ol class="inserted" start="3" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><em>Über die Einrichtung und Auflösung von Kreisarbeitsgemeinschaften entscheidet die KMV.</em></li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4"><em>Über die Einrichtung und Auflösung von Kreisarbeitsgemeinschaften entscheidet der die KMV. Näheres regelt das KAG-Statut.</em></li></ol><ol class="inserted" start="4" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li><em>Weiteres bestimmt ein von der KMV zu beschließendes KAG-Statut.</em></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Änderungen in § 5 der Satzung haben zum Ziel, die bereits dort vorgesehenen Mitgliederrechte zu unterstreichen. Der Antrag auf Einberufung einer KMV aufgrund des schirftlichen Antrag eines Zehntels der Mitglieder wird erst in Verbindung mit einer durch die Satzung bestimmten Frist zu einem echten und wirksamen Mitgliederrecht. Weiterhin ist die Einladung zur KMV per Email nur zulässig, wenn das Mitglied diesem zustimmt. Eine Widerspruchslösung widerspricht hingegen gemäß § 8 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 11 Abs. 5 der Landesverbandssatzung den Grundprinzipien der LV-Satzung und ist daher unzulässig.</p>
<p>Die Änderungen in § 8 der Satzung plädieren im Wesentlichen dafür, die Bezeichnung &quot;SprecherInnen&quot; wie bisher beizubehalten, da hierdurch die basisdemokratische Prägung der Grünen sowie das Wirken der gewählten Personen als Erste unter Gleichen im Vorstand als kollektivem Entscheidungsgremium betont wird. Darüber hinaus sollte das Amt der/des Schriftführerin/Schriftführers beibehalten werden, um insbesondere in Zukunft sicherzustellen, dass die Mitglieder auf Wunsch regelmäßig über die Arbeit des Vorstandes informiert werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 10 Mar 2020 20:38:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu L01: Leitantrag - GRÜNE (für die) Zukunft im Landkreis Rotenburg</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27326</link>
                        <author>Hartmut Wallin (OV Visselhövede)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27326</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6455_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 62 bis 65:</h4><div><p>der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel. Wir fordern ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen gegen den Tier- und Naturschutz.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>3. Gemeinsam gegen rechten Hass</ins></p><h3 class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><span class="underline">3. Wir wollen eine demokratische Zivilgesellschaft - Wachsam gegen Extreme</span></h3></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Überschrift sollte zum Text passen. Der Begriff Zivilgesellschaft ist anders besetzt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 19:11:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu L01: Leitantrag - GRÜNE (für die) Zukunft im Landkreis Rotenburg</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27325</link>
                        <author>Hartmut Wallin (OV Visselhövede)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27325</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Es herrscht keine Mangelverwaltung vor. Dieser Pauschalvorwurf trifft auch unsere eigenen Mandatsträger und ist politisch und medial leicht angreifbar.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 18:16:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu L01: Leitantrag - GRÜNE (für die) Zukunft im Landkreis Rotenburg</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27324</link>
                        <author>Hartmut Wallin (OV Visselhövede)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17981/amendment/27324</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><h3><em>&quot;kommunale Beteiligung&quot; ist ein Begriff der schon anderweitig besetzt ist. (Beteiligung der Kommunen an Gesetzesvorhaben von Land oder Bund)</em></h3><p></p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 09 Mar 2020 18:02:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu SuS02-Ä1: Statut Professionelles Miteinander</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17255/amendment/27288</link>
                        <author>Hedi Schmidt (OV Visselhhövede)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/motion/17255/amendment/27288</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Begründung: &quot;den Schutz des Lebens&quot; als oberstes Ziel zur bezeichen halte ich für zu allgemein und unkonkret. Außerdem ist in der heutigen Zeit, wo sogenannte &quot;Lebensschützer&quot; Demonstrationen gegen Abtreibung und den zur Zeit geltenden § 218 durchführen, der Begriff &quot;lebensschutz&quot; nicht mehr so unbefangen zu gebrauchen. Die Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN setzt sich seit ihrer Gründung für die Selbstbestimmung der Frau ein und hat aus diesem Grund ursprünglich sogar die ersatzlose Streichung des §218 gefordert. Auch wenn in der Präambel des Landesverbandes diese Formulierung so steht, halte ich sie deshalb für unglücklich.</p>
<p>Satz 1 halte ich für eine Überforderung der Gremien und der Mitglieder. Daher würde ich ihn streichen. Der darauf folgende Satz &quot;alle Mitglieder und Gremien in die Entscheidungsfindungen einbeziehen&quot; ist für das was wir wollen, in meinen Augen ausreichend.</p>
<p></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Mar 2020 19:59:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu SuS01-Ä1: Geschäftsordnung für Kreismitgliederversammlungen</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_Kreismitgliederversammlungen-64062/26222</link>
                        <author>Marco Körner (OV Sottrum)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Geschaeftsordnung_fuer_Kreismitgliederversammlungen-64062/26222</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 14 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="3" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Die Dauer der KMV soll drei Stunden in der Regel nicht überschreiten. Eine KMV soll grundsätzlich an einem Abend von Montag und Freitag stattfinden.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 16 bis 17 einfügen:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Änderungsanträge sind zulässig und werden in der Regel nach einer Pro- und Kontrarede abgestimmt. Anschließend findet eine Schlussabstimmung statt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.</ins></li></ol><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Als TOP 2 wird grundsätzlich das Thema &quot;Verabschiedung des Protokoll der vorherigen Sitzung&quot; geführt. Alle Anwesenden erhalten die Möglichkeit sich zum Protokoll zu äußern.</li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Begrennzung der Sitzungsdauer soll unnötige Zeitüberschreitungen vermeiden.<br>
Die Sitzungen sind grundsätzlich nicht an einem Wochenende abzuhalten. Samstage und Sonntage sind als regulärer Termin für eine KMV sind grudnsätzlich zu vermeiden. Diese Tage dienen der Erholung und der Famulie, sowie anderen Freizeitaktivitäten.</p>
<p>Das Protokoll soll den Sitzungsverlauf wiedergeben. Sollten sich im Protokoll Widersprüche zum tatsächlichen Sitzungsverlauf oder zu Aussagen ergeben, sollte die Möglichkeit zur Änderung bestehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Feb 2020 19:58:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu SuS06: Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung</title>
                        <link>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-24993/26204</link>
                        <author>Marco Körner (OV Sottrum)</author>
                        <guid>https://KMV01-2020-KV-ROW.antragsgruen.de/KMV01-2020-KV-ROW/Anpassung_der_Beitrags-_und_Kassenordnung-24993/26204</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_6458_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 36:</h4><div><ol start="2"><li value="2">Die Höhe der MandatsträgerInnenbeiträge von Amts-, MandatsträgerInnen und entsandten Personen beträgt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">mindestens 50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> der jeweiligen Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder. Auf Zuschläge für Funktionen wie z.B. Fraktionsvorsitz oder stv. BürgermeisterIn, wird analog ein Beitrag von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">50%</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">30%</ins> erhoben.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 42 bis 44:</h4><div><ol start="4"><li value="4">Die MandatsträgerInnenbeiträge werden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">monatlich (alternativ bei den Mandatsbeiträge aus Sitzungsgeldern vierteljährlich) an den KV/ OV gezahlt.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">viertel- oder halbjährlich an den KV/ OV gezahlt.</ins></li></ol></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die zeitliche und auch persönliche Belastung für Manadtsträger aus Ihrer Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen. Es geht zu Lasten der Freizeit und teilweise auch der Arbeitszeit. Daher wird für diese "ehrenamtliche" Arbeit eine entsprechende Aufwandentschädigung als Ausgleich und Anerkennung bezahlt. Davon ist bisher ein Anteil von 30% an dem jeweiligen Ortsverband abzuführen. Eine Erhöhung auf "mindestens 50%" halte ich für zu hoch und unangemessen. Eine Stärkung des Ehrenamtes erfolgt damit nicht. Wer freiwillig mehr bezahlen möchte, kann dies ja geren machen.<br>
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Eine monatliche Abführung der Beiträge an den OV ist in den meisten Fällen nicht möglich, da die Beiträge selbst in der Regel Vierteljährlich ausgezahlt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 14 Feb 2020 07:35:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>