Anderungsantrag zur Präambel.
Ich beantrage die Streichung des Satzteiles im zweiten Satz "ihr oberstes Ziel, den Schutz des Lebens, zu verwirklichen" Stattdessen "ihre programmatischen Ziele zu verwirklichen "
Satzung und Statuten: | Statut Professionelles Miteinander |
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Antragsteller*in: | Hedi Schmidt (OV Visselhhövede) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 08.03.2020, 19:59 |
Anderungsantrag zur Präambel.
Ich beantrage die Streichung des Satzteiles im zweiten Satz "ihr oberstes Ziel, den Schutz des Lebens, zu verwirklichen" Stattdessen "ihre programmatischen Ziele zu verwirklichen "
Begründung: "den Schutz des Lebens" als oberstes Ziel zur bezeichen halte ich für zu allgemein und unkonkret. Außerdem ist in der heutigen Zeit, wo sogenannte "Lebensschützer" Demonstrationen gegen Abtreibung und den zur Zeit geltenden § 218 durchführen, der Begriff "lebensschutz" nicht mehr so unbefangen zu gebrauchen. Die Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN setzt sich seit ihrer Gründung für die Selbstbestimmung der Frau ein und hat aus diesem Grund ursprünglich sogar die ersatzlose Streichung des §218 gefordert. Auch wenn in der Präambel des Landesverbandes diese Formulierung so steht, halte ich sie deshalb für unglücklich.
Satz 1 halte ich für eine Überforderung der Gremien und der Mitglieder. Daher würde ich ihn streichen. Der darauf folgende Satz "alle Mitglieder und Gremien in die Entscheidungsfindungen einbeziehen" ist für das was wir wollen, in meinen Augen ausreichend.