§ 4 Geschäftsordnungsanträge
Geschäftsordnungsanträge sind ein wichtiges Mittel für die Mitglieder ihre Rechte warzunehmen. Die Regeln rund um die Geschäftsordungsanträge sollen zum besseren Verständnis, einen eigenen Paragraphen erhalten.
Als Absatz 1 einfügen
Der Vorstand sowie jeder Stimmberechtigte der Versammlung kann jederzeit Anträge zur Geschäftsordnung stellen.
Dient zur Klarstellung wer antragsbereichtigt ist
Zeilen 49-50
Wurde inhaltlich in § 3 berücksichtigt
Zeilen 51-59
Weitereführende Ergänzungen zu Geschäftsordnungsanträgen
Einfügung Abstz nach 59
Berücksichtigt den Absatz Zeile 49-50 des Originalantrages
Zeilen 60-62 Korrektur eines Übertragungsfehlers
Als Absatz 5 einfügen - Zum besseren Verständnis und Klarheit
Ein GO-Antrag ist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen.
Als Absatz 6 einfügen - Zum besseren Verständnis und Klarheit
Ein GO-Antrag, der die inhaltliche Behandlung von Fragen des Themengebietes eines bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunktes zum Ziel hat, bedarf der 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.