Die zeitliche und auch persönliche Belastung für Manadtsträger aus Ihrer Tätigkeit ist nicht zu unterschätzen. Es geht zu Lasten der Freizeit und teilweise auch der Arbeitszeit. Daher wird für diese "ehrenamtliche" Arbeit eine entsprechende Aufwandentschädigung als Ausgleich und Anerkennung bezahlt. Davon ist bisher ein Anteil von 30% an dem jeweiligen Ortsverband abzuführen. Eine Erhöhung auf "mindestens 50%" halte ich für zu hoch und unangemessen. Eine Stärkung des Ehrenamtes erfolgt damit nicht. Wer freiwillig mehr bezahlen möchte, kann dies ja geren machen.
Eine monatliche Abführung der Beiträge an den OV ist in den meisten Fällen nicht möglich, da die Beiträge selbst in der Regel Vierteljährlich ausgezahlt werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Satzung und Statuten: | Anpassung der Beitrags- und Kassenordnung |
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Antragsteller*in: | Marco Körner (OV Sottrum) |
Status: | Zurückgezogen (Zurückgezogen (teilweise berücksichtigt in SuS6-Ä1NEU)) |
Eingereicht: | 14.02.2020, 07:35 |