Der anhaltende Mitgliederzuwachs zwingt unsere Parteiorganisation sich auf allen Ebenen fortzuentwickeln. Während die Zahl handlungsfähiger Ortsverbände erfreulicher Weise dank der tatkräftigen Mitarbeit neuer MitstreiterInnen wächst, gerät unser Kreisverband zunehmend an seine Leistungsgrenzen, wenn es darum geht, selbst die tages- und parteipolitische Arbeit bis auf die örtlichen Ebenen effektiv zu gestalten. Eine entsprechende Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen unserem KV und den OVs und damit auch der entsprechenden finanziellen Grundlagen ist daher notwendig.
Den OVs kommt hierbei eine wachsende Verantwortung für die Einbindung und Betreuung ihrer Mitglieder zu. Sie sind es, die nah bei den Menschen sind, die vor Ort über enge Netzwerke verfügen und die über das Potential verfügen, ihre Mitglieder und Unterstützer in besonderem Maße zu motivieren. Diese Verantwortung nimmt mit einer steigenden Mitgliederzahl kontinuierlich zu. Entsprechend ist es folgerichtig, dass die Mitgliedsbeiträge zukünftig direkt an die OVs fließen, denn dort findet sich zunehmend der Ankerpunkt der meisten Mitglieder.
Der KV, der diese Aufgabe selbst aufgrund der steigenden Mitgliederzahl zunehmend nur noch unzureichend übernehmen könnte, wird dadurch entlastet. Im Gegenzug wird er jedoch auch verstärkt gefordert, die wachsende Vielfalt an Überzeugungen und Interessen der Mitglieder und der einzelnen OVs zu moderieren und im Interesse der gemeinsamen Handlungsfähigkeit auf Ebene des Landkreises und darüber hinaus zu intergrieren. Hierfür erhält er mit den Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung wie bisher eine sichere Grundlage.
Darüber hinaus gilt es, sowohl für die OVs als auch den KV die finanziellen Grundlagen ihrer Arbeit möglichst planungssicher und voneinander abgegrenzt auszugestalten. Entsprechend bietet es sich an, das bisher praktizierte System einzelwahlbezogener und sporadisch bestimmter Wahlkampfzuschüsse des KVs an die OVs durch einen transparenteren und planungssicheren Ansatz im gegenseiten Interesse zu ersetzen. Das Modell eines "Solidaritätsfonds" bietet hierfür eine Lösung. Die OVs bilden hierbei letztendlich eine Solidargemeinschaft, die im Interesse einer effektiven Wahlkampfführung in der Fläche eine ausreichende Wahlkampffinanzierung aller Ebenen planungssicher und transparent gewährleistet. Finanzstärkere OVs unterstützen hierüber finanzschwächere OVs im Interesse kreisweit handlungsfähiger Strukturen. Insbesondere letztere werden dadurch im Rahmen der gelebten Solidarität motiviert, stets auf eine Stärkung ihrer eigenen Einnahmen hinzuarbeiten. Allgemein, für alle OVs, besteht durch dieses Solidaritätsprinzip zudem ein zusätzliches Argument gegenüber den eigenen Mitglieder für die Einhaltung satzungskonformer Beiträge zu werben. Der KV wird im Gegenzug von der allgemeinen Zahlung wahlkampfbezogener Zuschüsse befreit. Die Entflechtung beider Ebenen im stets sensiblen Bereich der Finanzen dürfte zudem auch zuküntigen Konfliktpotentialen entgegenwirken.